"Das Testament des Verstorbenen ist der Spiegel des Lebenden.“

Ein geliebter Angehöriger oder Verwandter ist verstorben und hinterlässt Ihnen und weiteren Verwandten eine Wohnung, ein Haus oder ein Bankkonto in Italien und Sie wissen nicht, was Sie nun tun müssen, um die Erbschaft zu regulieren?

Sie fragen sich, wie hoch die Erbschaftssteuer ist, die Sie entrichten müssen und welche Fristen zu berücksichtigen sind? 

Sie möchten erfahren, welche Erbquote Ihnen zusteht?

Es stellt sich immer zunächst die Frage, ob deutsches oder italienisches Recht Anwendung findet. Bisher galt für deutsche Staatsbürger das Deutsche Erbrecht und für Italiener das Italienische. Seit Inkrafttreten der EU Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 gilt nun der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers als ausschlaggebend. Sofern dieser in Deutschland war, greift deutsches Recht, sofern dieser in Italien belegen war, greift italienisches Recht. 

Nach Klärung dieses Aspekts ist die Erbschaftssteuererklärung fristgerecht beim italienischen Finanzamt einzureichen – hierzu bedarf es einer umfangreichen Recherche zum Nachlassvermögen. Außerdem muss eine Ersatzerklärung (Dichiarazione sostitutiva dell’atto di notorietà) erstellt werden oder aber ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden, da es in Italien einen Erbschein nicht gibt. 

Die gesetzliche Erbfolge unterschiedet sich im italienischen Recht von der deutschen. 

Das klingt alles sehr kompliziert; wir sind spezialisiert im deutsch-italienischen Erbrecht; wir prüfen Ihre Erbangelegenheit und zeigen Ihnen auf, wie vorgegangen werden muss. Wir sind Ihnen bei der Einreichung der Erbschaftssteuererklärung behilflich bis hin zur Abwicklung der Umschreibung der Immobilie im Kataster.

Wie können wir Ihnen helfen?