"Una casa non è una questione di mattoni, ma di amore" (Christian Bobin).

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und nun wollen Sie keine Fehler bei der Kaufabwicklung machen? Oder sind Sie Eigentümer einer Immobilie in Italien und wollen diese nun verkaufen?

Hüten Sie sich vor der voreiligen Unterzeichnung eines ungeprüften Kaufangebots beim Makler! 

Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich grundlegend von dem deutschen. Der Kauf einer Immobilie in Italien vollzieht sich in der Regel in zwei Schritten; dem Abschluss eines bereits rechtlich bindenden Vorvertrages und der anschließenden Unterzeichnung des definitiven Kaufvertrages. 

Die Dokumentation und eventuell bestehende Belastungen müssen umfassend geprüft werden. Es muss korrespondiert werden mit der Käuferpartei, dem Immobilienmakler, Behörden, Übersetzern, Steuerberatern und dem Notar in Italien – um all’ dies kümmern wir uns und halten die Fäden zusammen. 

Wir begleiten Sie bei der Verwirklichung Ihres Traums der eigenen vier Wände in Italien! Wir sind Ihr deutscher Anwalt vor Ort in Italien. 

Wie können wir Ihnen helfen?